Seitenbereiche

Neue Sozialversicherungs-Rechengrößen 2017

Sozialversicherungs-Rechengrößen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat vor kurzem den Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 vorgelegt. In dieser Verordnung werden die für die gesetzliche Sozialversicherung verbindlichen Verdienstgrenzen jährlich festgelegt.

Beitragsbemessungsgrenzen Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für 2017 soll in der allgemeinen Rentenversicherung eine Beitragsbemessungsgrenze von € 6.350,00 im Monat bzw. von € 76.200,00 im Jahr gelten. Für die Beschäftigten in Ostdeutschland gelten niedrigere Grenzen von € 5.700,00 im Monat bzw. € 68.400,00 im Jahr.

Beitragsbemessungsgrenze Versicherungspflichtgrenze

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten für West und Ost einheitliche Verdienstgrenzen von € 4.350,00 im Monat bzw. € 52.200,00 im Jahr. Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf € 4.800,00 im Monat bzw. € 57.600,00 im Jahr.

Stand: 28. September 2016

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.