Seitenbereiche

Essen auf Rädern

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen können Steuerermäßigungen in Anspruch genommen werden. Die Steuer wird auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch um € 4.000,00 ermäßigt (§ 35a Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass es sich bei der in Anspruch genommenen Dienstleistung um eine typische Leistung handelt, die im Haushalt erbracht wird.

Essenslieferungen

Lassen sich Steuerpflichtige (im Streitfall Eheleute) regelmäßig Mahlzeiten zum Verzehr in ihren Haushalt liefern, z. B. von einer nahe gelegenen Gastwirtschaft oder von einem Heimservice, liegt keine haushaltsnahe Dienstleistung vor, da die Mahlzeiten nicht im Haushalt der Steuerpflichtigen zubereitet werden. Die Steuerermäßigung scheidet demzufolge aus. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden (vom 15.7.2011, 14 K 1226/10 E). Zwar handelt es sich bei den Aufwendungen für die Zubereitung und Lieferung der Mahlzeiten grundsätzlich um „Aufwendungen für eine typischerweise im Haushalt anfallende Leistung“, wie der Senat festgestellt hat. Die Dienstleistung als solche ist damit also haushaltsnah, wird aber nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen, sondern im anliefernden Unternehmen erbracht.

Fazit

Steuerpflichtige können den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen im Zusammenhang mit Mahlzeiten nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese im eigenen Haushalt zubereitet werden. Absetzbar sind auch die Kosten für Aufwendungen für das Einkaufen von Lebensmitteln für den eigenen Haushalt.

Stand: 28. September 2016

Bild: kreativ1 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.