Seitenbereiche

Steuervereinfachungen 2011

Steuervereinfachung:

Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist am 2.2. vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Gesetzentwurf enthält u.a. folgende Neuerungen:

Für den Gastronomie-Inhaber gilt:

  • Rechnungsstellung:

    Für elektronische Rechnungen werden künftig keine technischen Verfahren mehr vorgegeben, die Unternehmer verwenden müssen. Gleichzeitig aber müssen elektronische Rechnungen im Rahmen einer Umsatzsteuer-Nachschau eingesehen werden können. Das heißt, dass der Gastronom während der Aufbewahrungsfrist die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit gewährleisten muss.

  • Betriebsaufgabe und -verpachtung:

    Das Steuervereinfachungsgesetz führt eine gesetzliche Betriebsfortführungsfiktion in den Fällen der Betriebsverpachtung ein. Mit der neu eingeführten Betriebsfortführungsfiktion gilt ein Gaststättenbetrieb im Fall der Verpachtung oder Stilllegung als fortgeführt, bis eine ausdrückliche Betriebsaufgabeerklärung erfolgt. Die Regelung stellt insbesondere die Besteuerung stiller Reserven sicher und zwingt Gastronomen künftig zum Handeln, denn Betriebsaufgabeerklärungen müssen spätestens drei Monate danach vorliegen.

Für die Gastronomie-Mitarbeiter:

Für die Angestellten von Gastronomiebetrieben enthält das Steuervereinfachungsgesetz eine kleine Steuererleichterung. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 920 € soll rückwirkend zum 1.1.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Darüber hinaus sollen Arbeitnehmer zusammen mit anderen Personenkreisen künftig die Möglichkeit erhalten, nur noch alle zwei Jahre eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Pendler, die abwechselnd mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Betrieb fahren, müssen keine täglichen Nachweise mehr führen. Die Finanzämter prüfen auf Jahresbasis, ob die Pendlerpauschale oder die tatsächlichen Fahrtkosten günstiger sind.

Stand: 7.März 2011

Bild: Peter Atkins - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.