Seitenbereiche

Urlaubsplattformen müssen Umsatzsteuer einkassieren

EU-Kommission

Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen Onlinevermietungsportale wie Airbnb, Booking, Fewo-Direkt sowie weitere Betreiber künftig als Inkassostelle für steuerpflichtige Umsätze im Rahmen von kurzfristigen Vermietungen verpflichtet werden. Nach Schätzungen der EU-Kommission entgehen den EU-Staaten durch nicht abgeführte Umsatzsteuern jährlich mehr als € 90 Mrd.

Umsetzung

Die Steuern sollen durch die Vermietungsportale direkt von den Mietern der vermittelten Wohnung eingefordert werden. Dadurch sollen die Steuerausfälle um jährlich € 18 Mrd. verringert werden. Die Internetplattformen weigern sich allerdings, die Umsatzsteuer für ihre Kunden einzuziehen. Das Hauptargument der Portalbetreiber ist, dass diese keine Beherbergungsbetriebe seien. Tatsächlich zahlen die Vermietungsportale Mehrwertsteuer auf die vereinnahmten Servicegebühren. 

Kleinunternehmerregelung

Auf Widerstand stoßen die Pläne der EU-Kommission auch deshalb, weil diese die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz) nicht berücksichtigen. So sind viele Vermieter in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig, da sie mit der Vermietung von Ferienwohnungen Jahresumsätze von nicht mehr als € 22.000,00 im Jahr erzielen.

Stand: 29. März 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.