To-Go-Bereich
Die Bundesregierung hat am 20.1.2021 eine Novelle des Verpackungsgesetzes beschlossen. Nach der Gesetzesnovelle sollen Restaurants, Bistros und Cafés mit Verkauf von Essen und Getränke zum Mitnehmen spätestens ab 2023 verpflichtet werden, Mehrwegverpackungen zu verwenden. Daneben ist geplant, die Pfandpflicht ab 2022 auf alle Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie auf Getränkedosen auszuweiten.
Stand: 29. März 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!