Patientendaten-Schutzgesetz
Gestützt auf das im letzten Jahr (18.9.2020) vom Bundesrat verabschiedete und in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“ haben die Krankenkassen zum Jahreswechsel nun damit begonnen, die elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.
Inhalt
In die elektronische Patientenakte sollen u. a. Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder eingefügt werden. Ab dem Jahr 2022 sollen auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.
Vergütungen
Ärzte sollen eine Vergütung erhalten, wenn sie die Versicherten bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte und der Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte unterstützen. Krankenhäuser sollen hierfür einen Zuschlag erhalten. Auch Apotheker werden dafür vergütet, wenn sie den Versicherten helfen, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu nutzen.
Stand: 24. Februar 2021
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema?
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und der Beratung bei Unternehmensnachfolgen. Unser Team in Hülben freut sich über Mandanten der Regionen Metzingen, Alb, Ermstal, Dettingen, Bad Urach und Nürtingen und ist gerne für Sie da! Besuchen Sie uns!